ASM Winsen
STELLUNGNAHME SCHUREN 31.03.05: Schuren: Düffert sagt die Unwahrheit Die Darstellung des Winsener ASM-Betreibers Düffert im Winsener Anzeiger und im Wochenblatt kann nicht unwidersprochen bleiben. Tatsache ist, daß ich am Freitag, 11.03.05 auf der Rückfahrt von der CeBIT Hannover ein technisches Problem mit meinem Elektrorollstuhl hatte, der plötzlichen Leistungsabfall hatte. Üblicherweise hat der Rollstuhl eine Reichweite von ca. 40 km, tatsächlich gefahren war ich nur 25 km. Im Normalfall fahre ich mit meinem Rollstuhl innerhalb des Stadtgebietes Winsen mit „eigener Kraft“. Dies schied aber am 11.03.05 wegen der Batterieprobleme aus. Daher rief ich von meinem Handy aus die Telefonauskunft an und verlangte die Rufnummner von „ASM Düffert“ in Winsen und wurde direkt verbunden. Auf meine Frage nach dem rollstuhlgeeigneten Fahrzeug wurde mir dieses verweigert. Als Begründung wurde angegeben, daß das Fahrzeug in der Werkstatt sei. In meiner Not wandte ich mich telefonisch an die Polizei in Winsen, die meine Fahrt vom Bahnhof zu meiner Wohnung durch die Firma Rolli-Meyer dankenswerterweise organisierte. Dieser Vorgang ist auch in der Polizeistation aktenkundig. Wenn Düffert suggeriert, ich hätte behauptet, die Polizei hätte mich befördert, ist dies eine Lüge! Wenn Düffert jetzt behauptet, er hätte mir lediglich eine Wartezeit von einer Stunde angekündigt ist gleichfalls unwahr. In einer Pressemitteilung erklärt Düffert selber: „Unser Spezialfahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Werkstatt. Grund des Werkstattaufenthaltes war, dass der Bus einer Inspektion unterzogen wurde und neue Reifen bekam. Als Herr Schuren anrief, waren bereits die Reifen von den Felgen gezogen.“. Andererseits wurde von Taxifahrern anderer Firmen am Bahnhof angezweifelt, daß tatsächlich das Fahrzeug in der Werkstatt sei. Letztmalig beförderte mich Düffert am 01.06.2002 im Auftrag des Landkreises nach Cuxhaven.. Aber seit Frühjahr 2000 nehme ich persönlich keine Dienstleistung (Transport mittels eines Treppensteigegerätes vom Hauseingang in die Wohnung auf der ersten Etage) mehr bei Düffert in Anspruch. Hintergrund ist die Tatsache, daß Düffert mir zumutete, trotz rechtzeitiger Anmeldung mehr als 2 ½ Stunden in bitterster Kälte auf einen Mitarbeiter zu warten. Seither wechselte ich zur Firma CITICAR, die mich zu meiner vollsten Zufriedenheit bedient. Die Bezahlung der letzten Rechnung von Düffert habe ich tatsächlich mit Verzögerung bezahlt, um so gegen die Schlechterfüllung zu protestieren. Interessant ist, daß Düffert gegen den Datenschutz verstößt, da er Details aus der damaligen Vertragsbeziehung offenlegt, wenn auch falsch. Desgleichen gibt Düffert in seiner schriftlichen Stellungnahme meinen Anruf vom 11.03.05 wörtlich wieder, allerdings stellenweise verfälscht. Dies deutet darauf hin, dass Düffert Telefonate mitschneidet.. Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis ist ein Grundrecht. Das Abhören oder Mitschneiden von Telefonaten ist in Deutschland deshalb unter Strafandrohung verboten. Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar, es sei denn der Gesprächspartner wurde vorher auf den Mitschnitt hingewiesen. Dies war aber nicht der Fall. Das hat mit der Frage der Empfindlichkeit des Einzelnen nichts zu tun. Sondern es ist ein Verfassungsmäßiges Grundrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis und danach hat sich auch Herr Düfferts Verhaltensweise zu richten. Die zuständigen Behörden werden sich daher mit diesen Datenschutzverstößen Düfferts befassen müssen. Die Aussage von Düffert „Werner Schuren ist weit und breit der einzige ASM-Kritiker. Ansonsten bekommen wir Lob von allen Seiten“ ist gleichfalls unwahr! Selbst in den Leserbriefen des Winsener Anzeigers gab es in der Verganhgenheit Beschwerden. So verweigerte Düffert dem Volkshochschul-Mitarbeiter K. (Name aus Datenschutzgründen von mir abgekürzt) die Beförderung. Auch von Behinderten liegen unserem Behindertenverband BSK Beschwerden vor. Allerding trauen sich viele Betroffene nicht, ihre Kritik öffentlich zu äußern, da Düffert wegen seines ruppigen Stils und als Prozeßhansel bekannt ist. Der BSK, den ich als Kontaktstellenleiter offiziell in Winsen vertrete, hatte bereits im November 2003 wegen der tagelangen Nichtbeförderung von Rollstuhlfahrern protestiert (nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Winsen)..Deshalb wird unsere Bürgerbeschwerde mit dem Ziel der Neuausschreibung des ASM in Winsen weiterverfolgt. Düfferts Behauptung, es bestehe keine Beförderungspflicht, ist schlichweg falsch. ASM-Verkehr ist nach Angaben der Stadt Winsen Teil des ÖPNV und innerhalb des ÖPNV besteht Beförderungspflicht. Da Düffert auch Taxibetrieb ist, besteht innerhalb des Pflichtfahrbereich (Stadt Winsen) für alle Taxen Beförderungspflicht. Alle Fahrten, die darüber hinausgehen, dürfen vom Taxifahrer abgelehnt werden, was aber höchst unwahrscheinlich ist. Herr Düffert sollte sich einmal mit dem § 47 des Personenbeförderungsgesetz (PbefG) befassen. RADIO ZUSA BERICHTET AM 18.03.05: Die Kontaktstelle Winsen des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter, BSK, fordert von der Stadt Winsen einen kurzfristigen Betreiberwechsel des ASM- Verkehrs in Winsen. ASM ist Teil des Öffentlichen Personen Nahverkehrs und wird im Auftrag der Stadt von einer privaten Firma betrieben. Es besteht eine Beförderungspflicht. Um eine Beförderung von Rollstuhlfahrern auch außerhalb der Fahrzeiten des Stadtbusses zu gewährleisten, soll laut Vertrag ein geeignetes Fahrzeug eingesetzt werden, dessen Beschaffung von der Stadt mitfinanziert wurde. Dem BSK lägen Beschwerden vor, das die Betreiberfirma dieser Beförderungspflicht nicht in erforderlichem Maße nachkomme, heißt es in einer Erklärung des Verbands. In Winsen gibt es rund 160 Rollstuhlfahrer.