Holperstrecken an den Stadtgrenzen

Radelnde Pendler zwischen Tönisvorst und Krefeld müssen regelmäßig aus dem Sattel, um ihre Bandscheiben nicht von den zahlreichen Wurzelaufbrüchen auf dem Radweg an der St.-Töniser Straße durchschütteln zu lassen.Einzige Maßnahme des zuständigen Straßenbaubetriebs (Straßen-NRW) ist offenbar die Aufstellung eines Schildes "Radwegschäden". Man meint wohl, damit dem Gesetz genüge zu tun. Mitnichten, denn Radwege mit dauerhaften Fahrbahnschäden, die nicht gefahrlos benutzt werden können, dürfen laut Verwaltungsvorschrift zur StVO gar nicht als solche beschildert werden. Nun wird niemand auf die Idee kommen, den Radverkehr auf die stark und schnell befahrene Autofahrbahn zu schicken. Aber dies sollte ein Grund mehr sein, die Sanierung des Radweges schnellstens durchzuführen.Eine ähnliche Situation, allerdings ohne entsprechenden Gefahrenhinweis gibt es auf der Zufahrt zur Uerdinger Rheinbrücke (B288): Dort wurde der Radweg nach Bauarbeiten vor mehreren Jahren nur mangelhaft wieder hergestellt. Inzwischen wachsen schon kleine Sträucher aus den aufgebrochenen Stellen im Asphalt. Ebenfalls ein dringender Sanierungsfall.